anonym
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173 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Bei Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast wird ab sofort auch die Steuernummer im Verwendungszweck berücksichtigt.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym teilte diese Idee ·