Wie schreibe ich eine Rechnung über innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistung / Bauleistungen / Lieferungen & Leistungen an Drittländer?
Zunächst aktivieren Sie für den Kunden, für den Sie eine steuerfreie Rechnung stellen möchten, die Option "Steuerfreie Rechnung erlauben". Für Kunden im europäischen Ausland müssen Sie zudem die USt-IdNr. erfassen.
Tipp: Sie können dies direkt aus der Rechnung heraus erledigen, in dem Sie auf den Link "Kunde bearbeiten" unterhalb des Rechnungsempfängers klicken:

Wenn Sie nun eine Rechnung an diesen Kunden erstellen, bietet Ihnen lexoffice automatisch an, eine steuerfreie Rechnung zu erstellen. Basierend auf den Adressangaben Ihres Kunden schlägt Ihnen lexoffice zudem automatisch den Grund der Steuerbefreiung vor:
- Bei Firmenkunden innerhalb Deutschlands: Bauleistungen gem. §13b UStG
- Bei Firmenkunden innerhalb Europas:
- Bei Firmenkunden außerhalb Europas (Ort der Leistung ist z.B. in der Schweiz):
Erstellen Sie eine steuerbefreite Rechnung, so erscheint im lexoffice Rechnungseditor automatisch ein weiteres Textfeld, in dem Sie den Grund der Steuerbefreiung angeben müssen. lexoffice bietet Ihnen hier bereits eine Standardformulierung an ("Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"), welche für für innergmeineschaftliche Lieferungen & Leistungen sowie Bauleistungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Formulierung können Sie ggf. noch um weitere Hinweise ergänzen.

Nachdem Sie die Rechnung fertiggestellt haben, wird diese von lexoffice automatisch korrekt verbucht. Dabei berücksichtigt lexoffice auch, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen sowie für Bauleistungen das so genannte “Reverse Charge Verfahren” gilt. Bei Reverse-Charge Rechnungen geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Was das genau bedeutet, haben wir in diesem Blogpost für Sie erklärt.
Wichtig für Sie: Erbringen Sie innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen oder Bauleistungen, so müssen Sie zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung auch eine Zusammenfassenden Meldung an das Finanzamt übermitteln. lexoffice berechnet alle Werte automatisch für Sie, ebenso wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Die Übermittlung an das Finanzamt ist ab der Version Buchhaltung & Finanzen enthalten und nur ein Knopfdruck in lexoffice.
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