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lexoffice Ideensammlung

Welche Idee steckt hinter lexoffice ?

Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.

Wie funktioniert die Ideensammlung?

Sie reichen Ihre Idee bei den lexoffice Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.

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  • Mein Feedback

16 gefundene Ergebnisse

  1. Lohnverbuchung - Verzicht auf Abschaffung manuelle Verbuchung zum 31.12.2023

    LexOffice beabsichtigt bis zum 31.12.2023 die manuelle Buchung von Lohn/Gehalt einzustellen.
    Da dies ein sehr sinnvolles Eingabefenster zur schnellen Bruttolohnverbuchung ist, sollte das doch beibehalten werden, da es doch nur eine Buchungseingabehilfe ist.

    Alternativ könnte Lexware eine Schnittstelle für den Import einer Datei zur Bruttolohnverbuchung anbieten. Diese Schnittstelle sollte vor allem für das hauseigene Programm Lexware Lohn und Gehalt zur Verfügung stehen.

    15 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    wir haben uns entschieden die Brutto Lohn Buchungsmaske nicht auszubauen. Sie ist weiterhin im bekannten Funktionsumfang verfügbar, wird aber aktuell nicht weiterentwickelt.

    Viele Grüße

    Mia@lexoffice Team

  2. "Privat" Zahlungen bei Kapitalgesellschaften realisieren - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

    Die Logik des Bezahlens durch "privat" funktioniert nicht für Kapitalgesellschaften.

    Es wird das Konto SKR04 2580 für Privateinlagen genutzt. Privateinlagen oder -auslagen gibt es bei Kapitalgesellschaften nicht. Stattdessen sollte hier das Verechnungskonto für Gesellschafter (z.B. SKR04 3510 oder 3641) genutzt werden.

    Vergleiche hier auch: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/bilanz-und-buchhaltung-der-gmbh-4-gesellschafterverrechnungskonto_idesk_PI20354_HI644773.html

    Unternehmen der Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften, aber dennoch meist "klein" genug um einfache Buchhaltungslösungen wie Lexoffice zu bevorzugen.

    Ich fände es gut wenn dies automatisch berücksichtigt wird, da die Unternehmesform ja bekannt ist. Alternativ wäre eine weitere Auswahl "privat bezahlt durch Mitarbeiter" wünschenswert.

    26 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,


    es gibt gute Neuigkeiten: Wir haben die Zahlart "Privat" für Zahlungen ab dem 01.01.2024 umgestellt. So wird bei Kapitalgesellschaften jetzt das "Verrechnungskonto Gesellschafter" verwendet.


    Viele Grüße

    Mia@lexoffice Team

  3. Kategorie "Benzin"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in Ihrer Auswahlliste möglicher Buchungen ist ein Fehler.
    Der Oberbegriff muss richtigerweise "Sprit" (oder "Kraftstoff") lauten, nicht "Benzin".
    Es gibt verschiedene Kraftstoffe wie Normalbenzin, Super, Diesel, LPG, ...
    Wenn ich Diesel tanke, dann gehört der Beleg unter "Sprit" oder "Kraftstoff" abgelegt.
    (Oberbegriff "Benzin" ist völlig falsch.)
    Es wäre nett, wenn Sie die Buchungsauswahlliste entsprechend ändern?!

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    M. F.

    11 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Das Buchungskonto dazu heißt jetzt "Laufende Fahrzeugbetriebskosten" und ist über die Kategorien "Fahrzeugpflege" und "Kraftstoff/Ladestrom" buchbar.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  4. Umsatzsteuervoranmeldung: Verwendungszweck in der Überweisung

    Wenn ich meine Umsatzsteuervoranmeldung für einen Monat versende, wird der Verwendungszweck für die Überweisung des Belegs automatisch gesetzt. Leider nur mit Firmenname und nicht wie vom Finanzamt gewünscht mit "Umsatzsteuervorauszahlung [ZEITRAUM Monat/Quartal/Halbjahr + Jahr] [STEUERNUMMER]". Wäre super, wenn dass richtig gesetzt werden können.

    Danke und Gruß,

    Max

    170 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,


    wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!

    Bei Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast wird ab sofort auch die Steuernummer im Verwendungszweck berücksichtigt.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

  5. 2021 Sofortabschreibung von Computern, Druckern und Scannern möglich .

    Wie in dem n-tv Artikel zu lesen ist (https://www.n-tv.de/ratgeber/Rechner-kann-man-jetzt-sofort-absetzen-article22395951.html) kann man Computer uws. aus dem Jahr 2021 sofort abschrieben, aus Jahren davor kumuliert zum 2021 beenden. Wird das in Lexoffice umgesetzt?

    178 Stimmen
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  6. Eigenkapital - 0800 Gezeichnetes Kapital / Stammeinlage .

    Leider ist es nicht möglich als Neugründung (GmbH) die korrekte Buchung für die Stammeinlage i.H.v. 25.000€ durchzuführen, da es nicht das korrekte Eigenkapitalkonto gibt.
    Bilanziell ist das Konto "1890 Privateinlage" und "0820 Ausstehende Einlage nicht eingefordert" nicht in Gänze korrekt. Diese Buche ist die erste Buchung einer jeden Neugründung. Planen Sie dies mit einzubauen?

    53 Stimmen
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  7. Manuelle Eintragemöglichkeit für die Grundbesitzabgabe

    Hallo,
    ich betreibe in meinem Haus eine Pension. Hier ist ein Teil der Grundbesitzabgabe Firmenausgabe. Grundbesitzabgabe kann ich aber nicht eintragen

    Beste Grüße
    Sybille

    4 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    das Konto/die Kategorie "Grundstücksaufwendungen (betrieblich)" ist in lexoffice buchbar.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  8. Privatnutzung E-/Hybrid-Kfz (0,5%-Regel)

    Zur korrekten einkommen- und umsatzsteuerlichen Verbuchung der privaten Nutzung von E-/Hybrid-Kfz nach der 0,5% Regel soll zusätzlich zu den bekannten Buchungen
    1. 80% von 1% des Bruttolistenpreises per 1880 an 8921 mit MwSt. und
    2. 20% von 1% des Bruttolistenpreises per 1880 an 8924
    eine Korrekturbuchung
    3. 80% von 0,5% des Buttolistenpreises per 8921 an 1880 ohne MwSt.
    zur Korrektur der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage eingeführt werden. Diese Vorgehensweise wird als einfachere von zwei möglichen Vorgehensweisen häufig auch von Steuerberatern empfohlen.
    Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich aus der stark zunehmenden Verbreitung von E-/Hybrid-Kfz als betrieblich genutzten Kfz vor dem Hintergrund der…

    42 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben unsere Buchungsmaske für die Fahrzeugnutzung neu gestaltet und hier auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen möglich gemacht.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  9. Reverse Charge auf weitere Kategorien buchen

    Moin,

    folgendes Problem, wenn ich unsere Google ADS (und andere Rechnungen mit Reverse Charge) verbuchen möchte, habe ich nur das Konto Reverse Charge zur Verfügung. Ich würde jedoch gerne Darstellen (ohne Hilfe einer Excel-Tabelle) dass dies Marketingkosten sind. Bei DATEV bucht man die Rechnung mit hilfe eines UST Schlüssels auf das Konto Marketing.. es wird also als Reverse-Charge behandelt, aber trotzdem im richtigen Konto und nicht extra dargestellt. Bitte eine Option für solche Rechnungen einfügen.

    264 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,   

    wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!  

    Ab sofort ist es in lexoffice möglich weitere Ausgabenkategorien im Bereich Fremdleistungen §13b/Drittland zu verwenden, damit Sie verschiedene Kostenarten mit Reverse Charge (§13b UStG) buchen zu können.  Weitere Informationen zu den neuen Kategorien finden Sie in unseren Wissensartikeln:

    https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112538-wie-erfasse-ich-fremdleistungen-13b-drittland-als-ausgabe

    https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2112537-wie-erfasse-ich-fremdleistungen-13b-in-der-eu-als-ausgabe

    Viele Grüße 

    Johanna@lexoffice Team

  10. Dauerbuchung 1 % Regelung

    Hallo, bei z.B. Papierkram kann man in einer Buchung einen regelmäßigen Dauerbeleg 1 % Regelung anlegen, man vergisst es dann nicht.

    1% Regelung in einem Dokument/einer Buchung. Bei Euch muss man händisch jeden Monat zwei Buchungen machen, Privat- und Geschäftsnutzung.

    BG

    55 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben die Erfassungsmaske für die Fahrzeugnutzung angepasst. Es ist jetzt nur noch eine Eingabe nötig und nicht mehr zwei Buchungen. Auch die E-Fahrzeuge können korrekt verbucht werden. 

    Eine automatische Buchung wird es hier nicht geben, aber die Daten können nun vorbelegt werden und es braucht daher pro Monat nur noch wenige Klicks.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  11. Zuordnung Abfallgebühren in der EÜR

    Ausgaben der Kategorie "Müllgebühren", die auf das Konto "Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung" gebucht werden, landen derzeit in der EÜR auf Position 150 (Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke).

    Diese müssten meiner Ansicht nach jedoch auf 151 (Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke).

    16 Stimmen
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    es gibt gute Neuigkeiten:


    Wir haben die Kosten für Abfallbeseitigungen so geändert, dass sie nun in die Position 226 (Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung) einfließen. 


    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  12. Bitte doch die Nummer des Buchungskontos bei den Stichworten und in der manuellen Übersicht mit angeben

    Ich fände es sehr hilfreich, wenn bei den Stichworten / Vorschlägen, die man während der Zuordnung der Ausgabe bekommt -oder auch in der manuellen Übersicht der Konten - auch die korrekte Nummer des Kontos mit angegeben wäre.

    Sonst kommt es immer wieder zu Fehlern, weil ein ganz anderes Konto dahinter steht, als man analog des Stichwortes vermutet. Nur ein Beispiel dafür: Wenn man z. B. Versicherungen buchen möchte, wird das Konto 2200 "Versicherungen" vorgeschlagen. Das stimmt für betriebliche Versicherungen aber nicht. Hier müsste es das Konto 6400 sein. Gibt man in den Stichworten: "betriebliche Versicherungen" ein, so hat das Programm…

    144 Stimmen
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  13. Suchen in der Kontoübersicht anbieten.

    Suchen in der Kontoübersicht anbieten, um ein bestimmtes Konto zu finden. Nach Name und Kontonummer ermöglichen.

    28 Stimmen
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  14. Angabe Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung

    Es sollte bei der ELSTER-Übertragung der Umsatzsteuer auch die Möglichkeit bestehen Sondervorauszahlungen, die man für eine Dauerfristverlängerung nach dem 1/11-Prinzip geleitstet hat, zur Verrechnung anzugeben.

    206 Stimmen
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    wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung  


    Viele Grüße Mia@lexoffice Team

  15. EÜR-konforme Bebuchung Verpflegungsmehraufwand

    Der Verpflegungsmehraufwand (für Unternehmer) sollte auf EÜR 171 gehen, nicht - wie im Moment in Lexoffice auf EÜR 221.

    67 Stimmen
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    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben die Verpflegungsmehraufwendungen so geändert, dass sie nun in die Position 171  einfließen.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  16. OSS/MOSS: Umsatzsteuer für elektronische Leistungen an EU Privatkunden

    Lexoffice unterstützt nicht die seit dem 01.01.2015 gültige neue Gesetzeslage zur Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen für EU-Privatkunden.

    Hier muss statt dem MwSt-Satz des Verkäufers der MwSt-Satz des Herkunftlandes des Käufers zugrundegelegt werden. Also z.B. den Mehrwertsteuer Satz aus Italien, falls der Käufer meiner elektronisch/online vertriebenen Software aus Italien stammt. Das habe ich aber bei der manuellen Rechnungserstellung aber nicht hinbekommen, weil die Mehrwertsteuer-Sätze nur 0%/7%/19% vorschlagen aber nicht die des Ziellandes (z.B. Italien, Griechenland, UK, ...).

    Betroffen sind Geschäfte, die Unternehmer, Anbieter oder Shops mit privaten Kunden (B2C) schließen. Voraussetzung ist, dass es sich um „elektronisch erbrachte Leistungen“ handelt:
    Das…

    739 Stimmen
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